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Kratz Lüftungstechnik
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VDI 6022 Lüftungsanlagen
 

Hygiene-Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen und Geräte:
Die Richtlinienreihe VDI 6022 gilt für alle raumlufttechnischen Anlagen und Geräte, die Räume oder Aufenthaltsbereiche in Räumen versorgen, in denen sich bestimmungsgemäß Personen mehr als 30 Tage pro Jahr oder regelmäßig länger als 2 Stunden pro Tag aufhalten. Sie gilt für alle Anlagen und deren zentrale und dezentrale Komponenten (auch Aggregate wie z.B. Rückkühlwerke, die die Zuluftqualität beeinflussen). Die Richtlinie fordert keine Produktprüfung oder -Zertifizierung.

RLT- Anlagen sollen ein physiologisch günstiges Raumklima und eine hygienisch einwandfreie Qualität der Innenraumluft sicherstellen. Sie sind so zu planen, auszuführen, zu betreiben und instand zu halten, dass von ihnen weder eine Gefährdung der Gesundheit noch Störungen der Befindlichkeit, der thermischen Behaglichkeit oder Geruchsbelästigungen ausgehen.

RLT- Anlagen müssen in allen luftführenden Bereichen so gestaltet, betrieben und instand gehalten werden, dass eine Belastung durch Schadgase sowie anorganische und organische Verunreinigungen sicher vermieden wird.

Der Gehalt der Zuluft an Stäuben, Bakterien, Pilzen und biologischen Inhaltsstoffen darf denjenigen der Vergleichsluft (in der Regel Außenluft, Ausnahme Umluftanlage) vor Ort in keiner Kategorie überschreiten.

Quelle: Wikipedia

VDI 6022

Hygieneinspektion gemäß VDI 6022:
Die Hygieneinspektion gemäß VDI 6022 wird gegliedert in  „Hygiene-Erstinspektion“ und „Wiederholungs-Hygieneinspektion“. Das Ergebnis der Hygieneinspektion der RLT-Anlage ist zu dokumentieren, sowie dem Betreiber schriftlich mitzuteilen. Eine Auflistung von Empfehlungen für notwendige Maßnahmen ist zu erstellen.

Die Hygiene-Erstinspektion erfolgt bei der Abnahmeprüfung nach Neubau der RLT-Anlage, sowie bei Wechsel des Betreibers/Eigentümers.

I. Die Hygiene-Erstinspektion beinhaltet folgende Tätigkeiten:

  • Inhalt der Wiederholungs-Hygieneinspektion
  • Festlegung und Markierung der Probeentnahmeorte für Hygienekontrollen und -inspektionen
  • Überprüfung der Umsetzung aller Anforderungen dieser Richtlinie hinsichtlich Planung, Fertigung und Ausführung bzw. ggf. bisher durchgeführten Betriebes.

II. Die Wiederholungs-Hygieneinspektionen beinhaltet folgende Tätigkeiten:

  • Kontrolle der RLT-Zentrale inkl. aller Komponenten und der versorgten Räume
  • Messung physikalischer Klimaparameter
  • Bestimmung des Verschmutzungsgrades der Lüftungskanäle durch Ermittlung der Staubflächendichte (g/m²)
  • Bestimmung des Gesamtkeimgehaltes und der Legionellen-Konzentration im Umlaufwasser von Befeuchteranlagen und Rückkühlwerken
  • Oberflächenkeimzahlbestimmung (Schimmel-, Hefepilz, Bakterien) und eventuell Luftkeimzahlbestimmung.
  • Probenahmen und Analysen der Luft oder Staub auf Schadstoffe bei Verdachtsfällen. Bei erforderlichen Nachinspektionen sind weitere Inspektionstermine nach Dringlichkeit der durchzuführenden Maßnahmen festzulegen.

Die durch Fachpersonal durchzuführenden Wartungsintervalle von RLT-Anlagen betragen üblicherweise:

  • Alle 2 Jahre bei Anlagen mit Luftbefeuchtung
  • Alle 3 Jahre bei Anlagen ohne Luftbefeuchtung

Quelle: Wikipedia

Diese Richtlinie gilt als anerkannte Regel der Technik. Grundsätzlich haben Richtlinien von Fachverbänden den Charakter von Empfehlungen. Im Schadenfall stützen sich Gutachter bei der Beurteilung der Haftung aber oft darauf, ob solche Richtlinien eingehalten wurden.