Abnahmeprüfung an Raumlufttechnischen Anlagen
- Messung des Luftstromes
- Messung der Raumluftgeschwindigkeit
- Messung der Lufttemperatur
- Messung der Luftfeuchte
- Messung des Schallpegel
- Messung der Stromaufnahme
Mit dieser vorgeschriebenen Messung soll nachgewiesen werden, daß die zugesicherten Sollwerte durch die Anlage erbracht werden. Welche Messungen und Feststellungen bei den verschiedenen RLT-Anlagen durchzuführen sind, mit und ohne vertragliche Vereinbarung, werden ebenfalls in der VDI 2079 angegeben. Die dort angegebenen Meßverfahren und die dazugehörenden Meßgeräte beziehen sich auf die Messung des Luftstroms, der Raumluftgeschwindigkeit, der Lufttemperatur, der Luftfeuchte, des Schallpegels und der Stromaufnahme.
Diese Richtlinie gilt als anerkannte Regel der Technik. Grundsätzlich haben Richtlinien von Fachverbänden den Charakter von Empfehlungen. Im Schadenfall stützen sich Gutachter bei der Beurteilung der Haftung aber oft darauf, ob solche Richtlinien eingehalten wurden. |